Peressigsäure - E 400

Peressigsäure - E 400

Praxisinfo für Fischzüchter

Peressigsäure - E 400

Einsatz zu Therapie und Prophylaxe von Erkrankungen der Koi

Peressigsäure ist ein universell einsetzbarer Wirkstoff mit einem hervorragenden Wirkungsspektrum. In niedrigsten Anwendungskonzentrationen ist dieser Wirkstoff in der Lage, sowohl Bakterien als auch Vieren abzutöten. Dabei entfaltet Peressigsäure sowohl bei sommerlichen als auch bei winterlichen Termperaturen seine volle Wirkung. Hervorzuheben ist, dass die Peressigsäure rückstandsfrei zerfällt und bisher keine Resistenzen festgestellt wurden.

Unter dem Tatbestand, dass Arzneimittel immer weniger zur Verfügung stehen, stellen peressigsäurehaltig Desinfektions- und Tierarzneimittel eine Alternative für bestimmte Indikationen in der Bekämpfung von Krankheiten bei Fische dar und erweisen sich in der Therapie und Prophylaxe als erfolgreich.

Bei Koi kann dieses Arznei- und Desinfektionsmittel im Teichwasser eingesetzt werden. Über den Desinfektionseffekt im Wasser als auch durch Wirkung am Tier kommt es zur erfolgreichen Behandlung von Kiemenschwellung und Verpilzung. Als weiteren Effekt konnten auch sehr gute Ergebnisse gegen bestimmte fischparasitäre Trematoden (Gyrodactylus), Ziliaten (Trichodina, Apiosoma, Ichthyophthirius und Chilodonella), Fischegel (Piscicola) und Flagellaten (Costia) sowie virusbedingte Erkrankungen (z. B. Herpes - Virusinfektionen) bei Fischen erzielt werden.

Die Aufwandmenge beträgt 2,5 ml pro 1.000 Liter Wasser (=1 m³).

Die Einbringung erfolgt langsam. Dabei erweist sich die Dosierung über Spritzen direkt in den Fischwasserauslauf am Filter praktikabel oder die Verwendung einer Vorverdünnung und homogene Verteilung dieser mittels Gießkanne über die Oberfläche der Teiche. Zur Abtötung der freien Ichthyophtirius - Schwärmer sollte der Wirkstoff über 6 Tage hinweg aller 8 Stunden eingebracht werden, wobei die wiederholte Anwendung auch die Resultate bei den zu-erst genannten Indikationen weiter verbessert. Insbesondere bei Erkrankungen der Tiere und Neuzukauf konnten gute Ergebnisse erzielt werden, wenn das Mittel über einen Zeitraum von 1 Woche täglich in der angegebenen Dosierung eingesetzt wird. Zur Prophylaxe von Erkrankungen und zur Aufrechterhaltung eines gesunden Hygienestatus im Wasser empfiehlt sich die Verwendung im wöchentlichen Abstand. Hervorzuheben ist, dass sowohl in der Therapie und Prophylaxe alle Haltungsbedingungen der Koi optimal gestaltet werden müssen, um den Erfolg zu sichern. Der Einsatz von Peressigsäure unterstützt sehr maßgeblich die optimale Gestaltung der Umwelt der Koi und wirkt gegen schädigende Mikroorganismen der Tiere. Der Wirkstoff Peressigsäure kann aber nicht die Fehler in der Umweltgestaltung der Koi korrigieren, sondern gezielt zur Haltung gesunder Koi eingesetzt werden.

Der Wirkstoff: Peressigsäure bietet folgende Vorteile:

  • Breites Wirkungsspektrum gegen Bakterien, Pilze, Viren (behüllt und unbehüllt), Sporen, Schwächeparasiten
  • Kurze Einwirkzeiten
  • Niedrige Anwendungskonzentrationen
  • Auch im unteren Temperaturbereich voll wirksam (<10°C)
  • Rückstandstoxikologisch und ökologisch unbedenklich, da Zerfall in natürlich vorkommende Essigsäure, Wasser und Sauerstoff
  • Umfangreich geleistet
  • Universell einsetzbar z.B. auch bei meldepflichtigen Tierseuchen der Fische
  • Frei verkäufliches Arzneimittel
  • Behandlung ganzer Tierbestände, auch der Brut möglich
  • Keine Wartezeit bei Lebensmittel liefernden Tieren

Einsatzgebiete:

  • Desinfektion von Teichanlagen und Hälterungen,
  • Hygienisierung / Desinfektion von Anlagen- bzw. Ausrüstungswasser,
  • FlächendesinfektionDesinfektion von Geräter (Kescher, Netze, Eimer)
  • Fahrzeugdesinfektion

Dosierung:

Für bestimmte Indikation in der Bekämpfung von Krankheiten bei Fischen erweist sich die Anwendung von Peressigsäure zur Therapie und Prophylaxe als erfolgreich. Unter dem Tatbestand, dass Arzneimittel immer weniger zur Verfügung stehen, stellen peressigsäurehaltigung Arzneimittel zunehmend mehr eine Alternative dar und können laut §56a (3) Arzneimittelgesetz angewandt bzw. umgewidmet werden.